Förderprogramm für Schulen und Universitäten

Literarische Initiativen an Schulen und Universitäten können beim Deutschen Literaturfonds eine finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie einen Autor oder eine Autorin nach einer intensiven Beschäftigung mit seinem oder ihrem Werk einladen möchten. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Lesung oder das Autorengespräch sorgfältig vor- und nachbereitet wird, und dass es sich um literarisch herausragende Werke handelt. Schüler und Studenten sind bei einer institutionellen Anbindung ebenso antragsberechtigt wie Lehrer und Universitätsdozenten.

Sollten sie Fragen zur Konzeption eines Projekts haben, berät die Geschäftsstelle des Deutschen Literaturfonds bei Bedarf.

Ihr Antrag

Schicken Sie Ihren formlosen Antrag mit einer Projektbeschreibung und Kostenkalkulation, aus der die beantragte Summe hervorgeht, an den:

Deutscher Literaturfonds e.V.
Alexandraweg 23
D – 64287 Darmstadt

Anträge bis zu einer Höhe von 1.500 Euro sind nicht an ein Einreichdatum gebunden, sondern können jederzeit gestellt werden und werden schnellstmöglich bearbeitet. Anträge, die diesen Betrag überschreiten, müssen jedoch in den Kuratoriumssitzungen behandelt werden, die dreimal im Jahr stattfinden. (Die Einreichfristen finden Sie hier.)

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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