Vergaberichtlinien

Die Aufgabe des Deutschen Literaturfonds ist die Förderung der zeitgenössischen deutschsprachigen Literatur.

Wir fördern:

  • Literarisch herausragende deutschsprachige Schriftsteller;
  • bundesweit richtungweisende literarische Initiativen und Modellvorhaben – das schließt auch die literarische Vermittlung und Rezeption ein;
  • Projekte, Verbände und Initiativen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, literarische Traditionen für die Gegenwart zu erhalten.

Förderungsmöglichkeiten

Nachfolgend beschriebene Förderungsmöglichkeiten dienen Antragstellern und Vergabegremien als Anhaltspunkte. Die Einordnung eines Antrags in eines der Programme ist jedoch nicht Voraussetzung für eine Förderung.

Autorenförderung

 

Werkstipendien

Wir vergeben Werkstipendien für Autoren zur Förderung eines literarisch hochrangigen Projekts. Nicht gefördert werden: Sach- und Kunstbücher, Graphic Novels, Biografien und Drehbücher.

Maximale Stipendienhöhe: 3 000 €/Monat
Maximale Stipendienlaufzeit: 1 Jahr

Sollte in Ausnahmefällen eine Verlängerung der Laufzeit notwendig sein, entscheidet das Gremium des Literaturfonds über eine mögliche Bewilligung (nur auf Antrag und unter Berücksichtigung der üblichen Antragsfristen). Autoren können abgelehnte Projekte allenfalls nach einer grundlegenden Überarbeitung des Projekts und mit einer erläuternden Begründung erneut einreichen. Abgelehnte Bewerber können sich auch erst nach Ablauf eines Jahres erneut bewerben.

Autoren, die Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt haben, müssen den Deutschen Literaturfonds über alle laufenden Anträge informieren. Diese Informationspflicht gilt insbesondere dann, wenn eine andere Einrichtung eine Förderung bewilligt. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Aufenthaltsstipendien

New-York-Stipendium

Dauer: zehn Wochen
Mittel: 7 500 Euro plus Reisekosten.

Das Deutsche Haus in New York stellt eine Wohnung in der Bleeker Street, der Literaturfonds die Mittel für die Reise und den Aufenthalt bereit. Über die jährliche Vergabe entscheidet die Jury für den Großen Preis des Deutschen Literaturfonds.
Bewerbungen sind nicht möglich.

London-Stipendium

Dauer: zehn Wochen
Mittel: 7 500 Euro plus Reisekosten

Für die Unterbringung während des Aufenthalts sorgt das Queen Mary College der University of London als Kooperationspartner. Die Mittel für die Reise und den Aufenthalt stellt der Literaturfonds bereit. Über die jährliche Vergabe entscheidet die Jury für den Großen Preis des Deutschen Literaturfonds.
Bewerbungen sind nicht möglich.

Writers-in-Residence-Programm in Rio de Janeiro

Dauer: vier Wochen

In Kooperation mit der Universidade Federal Fluminense und dem Goethe-Institut fördert dieses Programm den kulturellen Austausch und ermöglicht deutschen Autoren, mit Lesungen die deutschsprachige Literatur in Brasilien einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Kosten für den Lebensunterhalt übernehmen die Kooperationspartner, die Kosten für den Hin- und Rückflug und die Unterbringung trägt der Literaturfonds.

Über die Vergabe des Writers-in-Residence-Programm entscheidet das Kuratorium.
Bewerbungen sind nicht möglich.

 

Vermittlungsförderung

  • Wir vergeben Projektzuschüsse und gewährleisten so die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen. Darunter fallen zum Beispiel Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen.
    Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).
  • Wir fördern qualifizierte Übersetzungen literarisch herausragender Werke der internationalen Literatur ins Deutsche. Übersetzungen aus dem Deutschen in andere Sprachen fördern wir dagegen nicht.
    Förderbedingung ist, dass die Kenntnis und Verbreitung des geförderten Werks als notwendig für die Entwicklung der literarischen Arbeit im deutschsprachigen Raum angesehen werden kann. Weiter müssen die Übersetzer nachweislich literarisch qualifiziert sein. Bei Antragstellung muss eine Kopie des Verlagsvertrags vorgelegt werden.
  • Wir fördern periodisch erscheinende, überregional wirksame Publikationen, die die zeitgenössische literarische Entwicklung betreffen. Wissenschaftliche Zeitschriften fördern wir nicht.
  • Wir fördern Symposien und ähnliche Veranstaltungen. Die Veranstaltungen müssen der Weiterentwicklung zeitgenössischer Literatur im Sinne der Ziele des Deutschen Literaturfonds dienen.
  • Wir unterstützen überregionale und internationale Modellvorhaben zur Vermittlung der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur im In- und Ausland. Vor allem unterstützen wir hier Vorhaben, die auf die Anbahnung und Festigung von Kontakten zwischen in- und ausländischen Autoren, Übersetzern und Verlegern abzielen.
  • Wir unterstützen bundesweit bedeutende Initiativen, die das Interesse an Literatur mit Projekten in der Jugend- und Erwachsenenbildung wecken oder fördern.
  • Die Höhe der jährlichen Vermittlungsförderung pro Antrag ist auf 100.000 Euro begrenzt.

 

Nicht gefördert werden in der Regel

  • Zuschüsse zur Finanzierung von Druckkosten oder der Verbreitung deutschsprachiger Gegenwartsliteratur. Ausnahmen sind nur unter der Bedingung möglich, dass das bezuschusste Werk für die literarische Entwicklung im deutschsprachigen Raum sowie für die Erweiterung der literarischen Standards von besonderer Bedeutung ist und sein Erscheinen aus wirtschaftlichen Gründen ohne Zuschüsse nicht möglich wäre.
  • Leseveranstaltungen und Festivals, literaturwissenschaftliche Fachtagungen und Vortragsreihen.
  • Übersetzungen aus dem Deutschen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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