Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson nur einen Antrag stellen können, wenn Sie eine institutionelle Anbindung für das Projekt vorweisen können.
Soweit bei der Antragsteller*in, bzw. der Institution oder Körperschaft die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes vorliegt, dürfen nur die Netto-Beträge (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.
Zur Berechnung der Fördersumme können Sie unsere Muster-Tabelle des Kosten- und Finanzierungsplans (Excel-Datei) nutzen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Sie können die Datei dann als PDF exportieren und ihrem Antrag als Anlage „Kosten- und Finanzierungsplan“ beifügen.
Bitte fassen Sie mehrseitige Dokumente je Kategorie in einer Datei zusammen (mehrseitige PDF-Datei).
PDF, maximal 5 MB