Statut zum Großen Preis des Deutschen Literaturfonds

  1. Der Deutsche Literaturfonds e.V. vergibt jährlich den Großen Preis des Deutschen Literaturfonds, das New-York- und das London-Stipendium und richtet darüber hinaus einen Wettbewerb um den Kranichsteiner Literaturförderpreis in einer Schule aus.
  2. Der Große Preis des Deutschen Literaturfonds ist mit 50.000 Euro dotiert. Er wird für ein herausragendes literarisches Gesamtwerk unter Berücksichtigung des aktuellen Buches vergeben. Der Förderpreis ist mit 5.000 Euro, der Preis der Schüler-Jury mit 1.000 Euro dotiert.
  3. Die Preisträger (Großer Preis des Deutschen Literaturfonds, New-York- und London-Stipendium) werden von der Jury aus einer Liste ausgewählt, auf der Autoren mit ihrem aktuell geförderten Buch drei Jahre lang stehen. Diese Liste wird der Jury zu Anfang eines jeden Jahres ausgehändigt. Die Jury kann aber auch Kandidaten auswählen, die in früheren Jahren ein Stipendium erhalten und ein neues herausragendes Buch publiziert haben.
  4. Die Kandidaten für den Kranichsteiner Literaturförderpreis werden ebenfalls von der Jury ausgewählt. Die Voraussetzung ist, dass die Autorinnen und Autoren nicht älter als 35 Jahre sind und schon ein belletristisches Buch veröffentlicht haben.
  5. Die Jury besteht aus drei Mitgliedern, die einen Anspruch auf ein Honorar haben, dessen Höhe vom Kuratorium festgelegt wird. Außerdem übernimmt der Literaturfonds die Reise- sowie Übernachtungskosten. Zusätzlich nimmt ein Vertreter des Literaturfonds ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Fachkommission teil.
  6. Die Mitglieder der Jury werden zunächst für drei Jahre gewählt, eine Wiederwahl für eine weitere Periode ist möglich.
  7. Die Jury bestimmt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und trifft ihre Entscheidung über die Preisträger und Stipendiaten mit einfacher Stimmenmehrheit.
  8. Bei der Schulveranstaltung, in der der Wettbewerb um den Förderpreis ausgetragen wird, sitzen drei Mitglieder der Jury auf einem "Podium" und diskutieren jeweils nach den Lesungen der Kandidaten über deren Texte. Die Texte werden zur Vorbereitung an die Schüler verteilt, die in die Diskussion einbezogen werden sollen und die eine eigene Schüler-Jury bilden, die über den Preis der Schüler-Jury entscheidet. Die Lesungen sollten jeweils 15 Minuten nicht überschreiten. Nach der Veranstaltung ziehen sich die Jurys zur Beratung zurück. Das Ergebnis wird am Abend bekanntgegeben.
  9. Die Preisverleihungen finden am Abend in festlichem Rahmen statt. Dabei beschränkt sich die Jury auf kurze Begründungen ihrer Entscheidungen über den Förderpreis, das New-York- und das London-Stipendium. Die Schüler-Jury begründet gleichfalls kurz ihre Wahl.
  10. Für die Vergabe des Großen Preises des Deutschen Literaturfonds wird ein externer Laudator oder eine Laudatorin eingeladen, die Wünsche der Preisträger werden dabei berücksichtigt.

Darmstadt, im April 2019 (wirksam ab 2020)

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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