Kann ich jederzeit einen Antrag einreichen oder gibt es Antragsfristen?
Die Vergabesitzungen des Deutschen Literaturfonds finden zweimal jährlich statt.
Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich:
Einreichfristen:
- Fristende 31. Oktober für die Vergabesitzung im Frühjahr.
- Fristende 30. April für die Sitzung im Herbst.
Die Antragsformulare werden i.d.R. jeweils 3 Monate vor dem Ende der Einreichfristen auf unserer Website freigeschaltet.
Die Entscheidungen über die Comic-Stipendien sowie die Anträge im Bereich des Fördermoduls Dramatik werden nur einmal im Jahr in der Herbstsitzung getroffen.
Verschiebungen der Antragsfenster und Fristen sind in Ausnahmefällen möglich. Bitte beachten Sie daher jeweils auch unsere entsprechenden Hinweise auf der Website unter "Aktuelles" und über social media.