Ergebnisse der Kuratoriumssitzung vom 16./17. September 2024
Folgende Autorinnen und Autoren erhalten ein Werkstipendium:
(Wien) für einen Roman, (Münster) für einen Kinder- und Jugendroman, (Berlin) für ein Hörspiel, (Berlin) für eine Novelle, (Berlin) für einen Roman, (Berlin) für einen Roman, (Basel) für einen Roman, (Berlin) für einen Lyrikband, (Berlin) für einen Lyrikband, (Kiel) für ein Kinder- und Jugendbuch, (Berlin) für einen Roman, (Berlin) für einen Roman, (Horb am Neckar) für einen Lyrikband, (Berlin) für ein Theaterstück, (Berlin) für einen Roman, (Potsdam) für einen Lyrikband, (Leipzig) für einen Lyrikband.
Folgende Comic-Künstler erhalten ein Arbeitsstipendium:
(Berlin), (Berlin), (Berlin), (Hamburg).
Die Stipendien haben eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten und sind mit monatlich 3.000 Euro dotiert.
Folgende Dramatikerinnen und Dramatiker erhalten im Rahmen des Fördermoduls Dramatik einen Honorarzuschuss in Höhe von 8.000 Euro für die Beauftragung eines Theaterstückes durch eine Bühne:
(München), (Oldenburg), (Hamburg), (Berlin), (Berlin), (Berlin), (Leipzig), (Wien), (Heidelberg)
Projektförderungen erhalten:
die Ludwig-Maximilian-Universität München (München) für das Zentrum für Gegenwartsliteratur (ZfGM), der Freie Deutscher Autorenverband für eine Tagung zur Exilliteratur, die Textem Verlagsgesellschaft (Hamburg) für eine Ausgabe der Zeitschrift "Kultur & Gespenster" zum Thema Surrealismus.
Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 712.707,50 Euro vergeben.
Bewerbungen um Arbeitsstipendien können beim Deutschen Literaturfonds zweimal im Jahr eingereicht werden: bis zum 31. März für die Vergabesitzung im Herbst und bis zum 30. September für die Vergabesitzung im Frühjahr. Nächster Antragsschluss ist der 31. März 2025.