Wir fördern qualifizierte Übersetzungen literarisch herausragender Werke der internationalen Literatur ins Deutsche. Übersetzungen aus dem Deutschen in andere Sprachen fördern wir dagegen nicht. Förderbedingung ist, dass die Kenntnis und Verbreitung des geförderten Werks als notwendig für die Entwicklung der literarischen Arbeit im deutschsprachigen Raum angesehen werden kann. Weiter müssen die Übersetzer nachweislich literarisch qualifiziert sein. Bei Antragstellung muss eine Kopie des Verlagsvertrags vorgelegt werden.
Die Höhe der Stipendien beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlängerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bei einer Bewerbung sind als pdf-Dateien einzureichen:
- ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird
- eine Übersetzungsprobe von zwanzig Seiten
- eine Bio-Bibliographie
- eine Kopie des Verlagsvertrags
Bewerbungen sind dreimal im Jahr möglich: bis zum 31. Januar für die Vergabesitzung im Sommer, bis zum 31. Mai für die Vergabesitzung im Herbst und bis zum 30. September für die Vergabesitzung am Jahresbeginn.