Die Stipendien sind ausschließlich für die künstlerische Fortbildung von professionell arbeitenden deutschsprachigen Autorinnen und Autoren bestimmt und verstehen sich als Auszeichnung. Entsprechend der Satzung des Deutschen Literaturfonds e.V. sollen sie der Schaffung von literarischen Werken überdurchschnittlicher und hoher Qualität dienen.
Gefördert werden konkrete Arbeitsvorhaben oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten. Die Arbeitsstipendien sind dazu bestimmt, Autorinnen und Autoren in die Lage zu versetzen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren zu können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind literarische Qualität, Entwicklungspotential und Kontinuität.
Die beantragte Laufzeit des Stipendiums muss sich an der Dauer der Arbeit am Manuskript (ab Vergabesitzung) orientieren. Die beantragte Dauer hat keinen Einfluss auf die Entscheidung.
Die Höhe der Stipendien beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlängerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bei einer Bewerbung sind einzureichen:
- ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird (Freitextfeld im Antragsformular, max. 5.000 Zeichen)
- eine Arbeitsprobe von zehn bis zwanzig Seiten, die exemplarisch über das Vorhaben orientiert als PDF (die Arbeitsprobe sollte paginiert sein und mindestens auf der ersten Seite den Namen des Antragsstellers enthalten)
- eine Bio-Bibliographie (Kurzvita und Bibliographie als PDF)
Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich: bis zum 31. März für die Vergabesitzung im Herbst und bis zum 30. September für die Vergabesitzung im Frühjahr.