Muss ich bereits ein Buch veröffentlicht haben, um einen Antrag auf ein Arbeitsstipendium stellen zu können?
Ja, mindestens eine selbständig erschienene, nicht selbst finanzierte literarische Buchveröffentlichung in einem deutschsprachigen Verlag muss vorliegen, um antragsberechtigt zu sein.
(Gemeint sind eigenständige Veröffentlichungen in den förderfähigen Sparten, also Romane, Erzählungen, Lyrik oder Dramatik. Bei letzterem gilt eine UA als Veröffentlichung.)
Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften führen nicht zur Antragsberechtigung, ebenfalls keine Veröffentlichungen als book on demand, in einem Selfpuplishing- oder Bezahlverlag.
Auch veröffentlichte Sachbücher, Ratgeber oder wissenschaftliche Publikationen erfüllen die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung für das Arbeitsstipendium nicht.