In Ergänzung zum bewährten Arbeitsstipendium, das sich im Regelfall an Autorinnen und Autoren mit umfangreicheren Schreibvorhaben mit Publikationsziel richtet, führt der Deutsche Literaturfonds ein Initiativstipendium ein.
Das Stipendium nimmt die folgenden Produktionsszenarien in den Blick:
- neue literarische Projekte in der Konzeptionsphase (Stoffentwicklung, Recherche)
- kürzere literarische Projekte sowie medienoffene Projekte
Das Stipendium soll Autorinnen und Autoren helfen, neue Projekte optimal vorzubereiten sowie kürzere Schreibvorhaben zu realisieren. Antragsberechtigt sind neben rein textbasierten auch performativ und medienoffen angelegte Projekte, die z.B. auf eine Aufführung hinzielen oder Arbeiten der multimedialen und multimodalen Sprachkunst.
Die geplante Ausgestaltung des Stipendiums ist in einer Projektskizze oder einem Exposé überzeugend darzulegen. Zur Beurteilung wird auch die bisherige Werkbiografie herangezogen.
Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung bestimmt und sollen entsprechend der Satzung des Deutschen Literaturfonds der Schaffung von literarischen Werken oder Arbeiten von hoher Qualität dienen.
Die Höhe der Stipendien beträgt 6.000 Euro und wird in drei Monatsraten à 2.000 EUR ausbezahlt.
Eine Verlängerung ist nicht möglich. Eine gleichzeitige Bewerbung mit dem identischen Projekt für ein Arbeitsstipendium des Deutschen Literaturfonds ist ausgeschlossen.
Bei einer Bewerbung sind je nach Szenario einzureichen:
- Projektskizze oder Exposé (max. 3.000 Zeichen)
- ggf. Arbeitsprobe aus dem betreffenden Projekt (max. 10 Normseiten, ggf. mit Verlinkung bei performativen und medienoffenen Arbeiten)
- Bio-Bibliographie, Werkbiografie (ggf. mit Verlinkung bei performativen und medienoffenen Arbeiten)
Hinweis: Audio- und Videofiles können aus technischen Gründen nicht eingereicht werden, wir bitten um Verlinkung auf entsprechende Werke als Arbeitsprobe oder Referenz.
Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Juni 2025 und endet am 30. Juni 2025 für die Vergabesitzung im Herbst.
Erneute Bewerbungen sind erst nach Ablauf eines Jahres möglich. Einmal abgelehnte Vorhaben können nur nach grundlegender, eingehend begründeter Überarbeitung eingereicht werden.