Wer ist antragsberechtigt für das Initiativstipendium?
Bewerben können sich professionell schreibende Autori*innen aller förderfähigen Sparten des Literaturfonds, die mindestens zwei von ihnen nicht selbst finanzierte eigenständige deutschsprachige literarische Werke in einem anerkannten Verlag veröffentlicht haben oder eine gleichwertige künstlerische Werkbiografie *) vorweisen können. (Z.B. *) Spoken Word Kunst mit Nachweis über bisherige im professionellen Rahmen stattgefundene Auftritte von überregionaler Bedeutung.)
Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften führen nicht zur Antragsberechtigung, ebenfalls keine Veröffentlichungen als book on demand, in einem Selfpuplishing- oder Bezahlverlag.