Wer ist antragsberechtigt für das Initiativstipendium?
Bewerben können sich professionell schreibende Autorinnen und Autoren aller förderfähigen Sparten des Literaturfonds, die mindestens zwei von ihnen nicht selbst finanzierte eigenständige deutschsprachige literarische Werke in einem anerkannten Verlag veröffentlicht haben oder eine gleichwertige künstlerische Werkbiografie vorweisen können.