Antragstellung nicht mehr möglich
Ziel der Maßnahme
Der Deutsche Literaturfonds hat im Juli 2020 in Abstimmung mit den Mitgliedsverbänden des Deutschen Literaturfonds – darunter der PEN, der VS – Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller, der Deutsche Bibliotheksverband und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels – sowie dem Netzwerk der Literaturhäuser und unter Einbeziehung weiterer Partner ein Strukturförderungsprogramm zur Wiederaufnahme literarischer Veranstaltungen ins Leben gerufen. Das Ziel war es, auf diese Weise wieder tausende literarische Begegnungen zu ermöglichen.
Hunderte Anträge für insgesamt weit über tausend Lesungen wurden bereits positiv beschieden. Aufgrund erneuter Erhöhung der verfügbaren Mittel durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien können auch im Jahr 2023 wieder zahlreiche neue Veranstaltungen gefördert werden.
Das Programm zielt in die Breite unseres Landes, auch in den ländlichen Raum, und richtet sich unmittelbar an alle Institutionen und Veranstalter, bei denen Autorinnen und Autoren zu Wort kommen können und auf ein Publikum stoßen: an Bibliotheken und Buchhandlungen, Literaturhäuser und Literaturbüros (insbesondere jene in den kleineren Städten), Kulturhäuser, Lesereihen und Lesebühnen, Museen und Theater, auch literarische Programme an Schulen und Hochschulen.
Nicht die Autorinnen und Autoren bewerben sich, sondern die Veranstalter planen. Gerade unter den einschränkenden Voraussetzungen – Abstandsregelung, Hygienevoraussetzungen, begrenzte Publikumszahl, monatelange Absenz literarischer Veranstaltungen, massive Einnahmeausfälle und -verluste von Künstlern und Veranstaltern – können solche Kulturveranstaltungen mit deutschsprachiger Literatur (ausgenommen Sachbücher und verwandte Genres), aber auch mit literarischem Gespräch oder monologischem oder dialogischem Sprachwitz in jeder Hinsicht neue Perspektiven für alle an einem solchen Projekt Beteiligten eröffnen, nicht zuletzt auch für das Publikum.