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Tausende literarische (Wieder-)Begegnungen mit Autorinnen und Autoren

Verfahren

Die Maßnahme wird am 09.12.2022 öffentlich bekanntgemacht. Anträge können vom 09.01.2023 bis 19.01.2023 gestellt werden.

Zwischen dem Datum der Antragstellung und dem geplanten Projekttermin bzw. -beginn muss ein zeitlicher Abstand von mindestens sechs Wochen liegen. Nur so ist eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Bearbeitung aller Anträge gewährleistet. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Für Projekte, mit denen vor dem Zeitpunkt der Antragstellung begonnen worden ist, können keine Fördermittel gewährt werden.

Der Antrag ist mit allen Unterlagen in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten.

Das Online-Antragsformular wird am ersten Tag des Bewerbungszeitraums um 12:00 Uhr freigeschaltet und bleibt bis zum letzten Tag um 24:00 Uhr verfügbar.

Der Antrag muss enthalten:

  • das vollständig ausgefüllte Online-Formular Nr. 1 (abgefragt werden Kontaktdaten des Veranstalters/der Institution inkl. Name der zeichnungsberechtigten Person, Bankverbindung des Veranstalters/der Institution, Projektzeitraum und Antragssumme, Berechtigung zum Vorsteuerabzug)
    sowie als pdf, doc, docx, xls, xlsx, gif, jpg, jpeg oder png mit einer maximalen Dateigröße von je 5 MB:
  • die gültige Satzung oder ein vergleichbares Dokument (z.B. Gewerbeschein, Umsatzsteuer-ID, Handels-/Vereinsregisterauszug)
  • eine aussagekräftige Skizze des Vorhabens, in der die zu beteiligenden Autorinnen und Autoren benannt sind
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe der geplanten Einnahmen und Ausgaben; Sollte nach § 15 Umsatzsteuergesetz eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegen, sind nur die Nettobeträge anzugeben
  • ggf. eine Liste der Kooperationspartner, jeweils mit Einverständniserklärung

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs, jedoch nur dann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die Geschäftsstelle des Deutschen Literaturfonds, die bis zu einer Antragssumme von 10.000 Euro auch über die Anträge entscheidet. Bei Antragssummen über 10.000 Euro entscheidet eine Kommission des Kuratoriums auf der Grundlage der Vorschläge der Geschäftsstelle. Für Anträge mit Volumen über 50.000 Euro ist eine Einbeziehung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erforderlich.

Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung.
Der Literaturfonds beendet diesen Teil des Projekts „Neustart Kultur“, sobald die bewilligten Sondermittel ausgeschöpft sind, spätestens zum 30.06.2023.

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