Antragstellung nicht mehr möglich
Ziel und Gegenstand der Maßnahme
Die Schließung der Theater seit Anfang März 2020, die Absage von Theaterfestivals und die COVID19-induzierten, massiven Besucherbeschränkungen und Auflagen in der kommenden Spielzeit führen zu einer im schlechtesten Sinne dramatischen Situation für die Bühnenschriftsteller und Bühnenschriftstellerinnen: Sie haben, wenn ein Theaterbetrieb überhaupt möglich ist, durch Besucherbeschränkungen bei Vorstellungen ein viel kleineres Publikum. Das bedeutet: eine viel geringere Reichweite und Wahrnehmbarkeit der dramatischen Literatur, zumal bei den verbleibenden Aufführungen Textkürzungen hinzukommen, die durch zeitliche Auflagen bedingt sind (eine Vorstellung darf max. zwei Stunden ohne Pause dauern).
Das Programm des Deutschen Literaturfonds sieht vor, dass die Theatertexte von der jeweiligen Bühne zur Lektüre auf die theatereigene Website gestellt werden, so dass die Stücke auf diese Weise eigenständig für ein breiteres Publikum, als das im Theater zugelassene, zugänglich und rezipierbar sind. Dieses Format kann durch z.B. Video- oder Audioaufnahmen begleitet werden, das ist aber keine Voraussetzung für die Bewerbung.
Eine Liste der bisher erfolgreichen Bewerbungen und Stücke findet sich hier.