Die Schließung der Theater seit Anfang März 2020, die Absage von Theaterfestivals und die COVID19-induzierten, massiven Besucherbeschränkungen und Auflagen in der kommenden Spielzeit führen zu einer im schlechtesten Sinne dramatischen Situation für die Bühnenschriftsteller und Bühnenschriftstellerinnen: Sie haben, wenn ein Theaterbetrieb überhaupt möglich ist, durch Besucherbeschränkungen bei Vorstellungen ein viel kleineres Publikum. Das bedeutet: eine viel geringere Reichweite und Wahrnehmbarkeit der dramatischen Literatur, zumal bei den verbleibenden Aufführungen Textkürzungen hinzukommen, die durch zeitliche Auflagen bedingt sind (eine Vorstellung darf max. zwei Stunden ohne Pause dauern).
Das Programm des Deutschen Literaturfonds sieht vor, dass die Theatertexte von der jeweiligen Bühne zur Lektüre auf die theatereigene Website gestellt werden, so dass die Stücke auf diese Weise eigenständig für ein breiteres Publikum, als das im Theater zugelassene, zugänglich und rezipierbar sind. Dieses Format kann durch z.B. Video- oder Audioaufnahmen begleitet werden, das ist aber keine Voraussetzung für die Bewerbung.
Eine Liste der bisher erfolgreichen Bewerbungen und Stücke findet sich hier.
Bewerben können sich deutschsprachige Autorinnen und Autoren, deren Theaterstücke in den Spielzeiten 2019/20 und 2020/21 in deutscher Sprache zur Premiere kamen und kommen. Für sie übernimmt der Deutsche Literaturfonds im Rahmen von „Neustart Kultur“ ein Honorar in Höhe von je 1.000 EUR (ggfls. zzgl. MwSt.). Das Honorar wird gegen Rechnungstellung direkt ausgezahlt. Weitere Kosten werden nicht erstattet.
Für dieses Programm kann sich jeder Autor bzw. jede Autorin maximal dreimal mit unterschiedlichen Stücken bewerben.
Die Maßnahme wird am 11. Dezember 2020 öffentlich bekanntgemacht. Anträge können ab dem 12. April 2021 gestellt werden. Der Antrag ist mit allen Unterlagen in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten. Das Online-Antragsformular wird am ersten Tag des Bewerbungszeitraums um 12:00 Uhr freigeschaltet.
Der Antrag muss enthalten:
Die Einsendungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung.
Die Zusage erfolgt postalisch an alle Bewerber, die ihre Unterlagen vollständig und sachlich korrekt eingereicht haben.
Der Literaturfonds beendet diesen Teil des Projekts „Neustart Kultur“, sobald die bewilligten Sondermittel ausgeschöpft sind, spätestens zum 31.12.2021.