Literarische Initiativen an Schulen und Universitäten können beim Deutschen Literaturfonds eine finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie einen Autor oder eine Autorin nach einer intensiven Beschäftigung mit seinem oder ihrem Werk einladen möchten. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Lesung oder das Autorengespräch sorgfältig vor- und nachbereitet wird, und dass es sich um literarisch herausragende Werke handelt. Schüler und Studenten sind bei einer institutionellen Anbindung ebenso antragsberechtigt wie Lehrer und Universitätsdozenten.
Reine Leseveranstaltungen fördert der Deutsche Literaturfonds nicht.
Dieses Förderprogramm ist im Februar 2024 ausgelaufen.