Förderungen von Symposien und ähnlichen Veranstaltungen sind in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung möglich. Sie müssen der künstlerischen Weiterentwicklung im Sinne der Ziele des Deutschen Literaturfonds dienen.
Wir unterstützen überregionale und internationale Modellvorhaben zur künstlerischen Vermittlung im In- und Ausland. Vor allem unterstützen wir hier Vorhaben, die auf die Anbahnung und Festigung von Kontakten zwischen in- und ausländischen Autoren, Übersetzern und Verlegern abzielen.
Wir unterstützen bundesweit bedeutende Initiativen, die das künstlerische Interesse an Comics mit Projekten in der Jugend- und Erwachsenenbildung wecken oder fördern.
Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 Euro begrenzt.
Nicht gefördert werden können:
- Zuschüsse zur Finanzierung von Druckkosten oder der Verbreitung von Comics. Ausnahmen sind nur unter der Bedingung möglich, dass das bezuschusste Werk für die künstlerische Entwicklung im deutschsprachigen Raum sowie für die Erweiterung der künstlerischen Standards von besonderer Bedeutung ist und sein Erscheinen aus wirtschaftlichen Gründen ohne Zuschüsse nicht möglich wäre.
- Festivals, wissenschaftliche Fachtagungen und Vortragsreihen.
Antragsstellungen für Projektförderung im Bereich Comic sind nur noch möglich unter Allgemeine Projektförderung: Allgemeine Projektförderung (deutscher-literaturfonds.de)