Was bedeutet Fehlbedarfsfinanzierung?
Der Fehlbedarf errechnet sich aus der Differenz zwischen Einnahmen (das sind Eigenmittel, gesicherte Einnahmen, bereits zugesprochene Drittmittel etc.) und zur Durchführung des Projektes notwendigen Ausgaben.
Durch den Literaturfonds förderfähige Ausgaben können in Höhe des so ermittelten Fehlbetrags beantragt werden.
Die Höhe der endgültigen (abrechenbare) Fördersumme kann bei der Fehlbedarfsfinanzierung geringer ausfallen, als der auf Grundlage des Finanzierungsplans (SOLL) bewilligte Betrag und ergibt sich letztlich endgültig bei der Abrechnung des Projektes aus der Differenz der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben (IST).
Bei einer Fehlbetragsförderung müssen zur Deckung der Ausgaben priorisiert die eigenen und sonstigen Mittel des Zuwendungsempfängers verbraucht werden. Einsparungen dürfen also nicht zur Reduzierung der Eigenmittel oder sonstiger zur Deckung vorhandener Mittel herangezogen werden. Minderausgaben und/oder Mehreinnahmen im Projektverlauf müssen im Verwendungsnachweis dargestellt werden und wirken sich reduzierend auf die abrechenbare Fördersumme aus. Zur Deckung der Ausgaben nicht benötigte Restmittel sind vom Zuwendungsempfänger zurückzuerstatten.