Wie weise ich die Verwendung der Fördergelder nach?
Eingereicht werden müssen:
- ein Sachbericht
- ein zahlenmäßiger Nachweis (Gegenüberstellungen von Einnahmen und Ausgaben im SOLL und im IST [dafür erhalten Sie von uns eine Excel-Tabellenvorlage])
- eine Belegliste [eine Vorlage kann von uns zur Verfügung gestelt werden]
- erst nach Anforderung: Ausgaben-/ Einnahmebelege und/oder Verträge
- 2 Belegexemplare bei Förderung von Editionsprojekten oder Zeitschriften
Für die Belege gilt eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren. Sie müssen innerhalb dieser Frist auf Verlangen im Original eingereicht werden können.