Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Institutionen mit Sitz in Deutschland.
Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt, es sei denn es liegt für das Projekt eine institutionelle Anbindung vor. Der Mittelfluss, die Abrechnung und der Verwendungsnachweis muss in diesem Fall über die Institution oder Organisation laufen, die dann auch Vertragspartner des Deutschen Literaturfonds ist.