Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns besonders häufig erreichen.
- Kann ich jederzeit einen Antrag einreichen / Gibt es Antragsfristen?
- Muss ich bereits ein Buch veröffentlicht haben, um einen Antrag auf ein Arbeitsstipendium stellen zu können?
- Ich habe noch keine Veröffentlichung. Kann ich mich trotzdem bewerben?
- Gibt es eine Altersgrenze bei Bewerbungen um ein Stipendium des Deutschen Literaturfonds?
- Muss ich deutscher Staatsbürger sein, um mich bewerben zu können?
- Muss ich meinen Wohnsitz in Deutschland haben, um mich bewerben zu können?
- Wie oft kann ich mich um ein Arbeitsstipendium bewerben?
- Kann ich mich mit einem abgelehnten Projekt ein zweites Mal bewerben?
- Kann ich mich auch mit einem Kinder- oder Jugendbuchprojekt bewerben?
- Ich habe ein Buch geschrieben und möchte eine Förderung für die Veröffentlichung beantragen. Geht das?
- Welche Voraussetzung muss ich als Theaterautor erfüllen, um mich auf ein Stipendium bewerben zu können?
- Welche Voraussetzung muss ich als Hörspielautor erfüllen, um mich auf ein Stipendium bewerben zu können?
- Ich habe bislang nur literarische Übersetzungen veröffentlicht.
- Wer ist antragsberechtigt für das Initiativstipendium?
- Ist das Initiativstipendium bei Co-Autorenschaft teilbar?
- Was ist der Unterschied zwischen dem Initiativ- und dem Arbeitsstipendium?
- Sind gleichzeitige Bewerbungen für Initiativ- und Arbeitsstipendium möglich?
- Ist es möglich sich mit dem gleichen Projekt später auch um das Arbeitsstipendium zu bewerben?
- Gibt es eine Antragsfrist für das Initiativstipendium?
- Ist eine gleichzeitige Bewerbung mit mehreren Projekten möglich?
- Sind gleichzeitige Bewerbungen um Förderungen anderer Zuwendungsgeber möglich?
- Wann wird über meinen Antrag entschieden?