Ist das Arbeitsstipendium steuerfrei?
Eine rechtlich verbindliche Einschätzung über eine Versteuerung kann nur das zuständige Finanzamt erteilen.
Laut § 3 EStG, Ziffer 44. steuerfrei sind: „Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden. […] Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass […] die Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen […].“