Kann ich mich mit dem identischen Projekt nacheinander auf das Initiativ- und später das Arbeitsstipendium bewerben?
Wenn ein zuvor gestellter Antrag auf das Initiativ-Stipendium abgelehnt wurde, ist die Einreichung des identischen Projektes für ein Arbeitsstipendium nur dann möglich,
- wenn bei Antragstellung auf die wiederholte Einreichung (auch wenn sie modulübergreifend erfolgte) hingewiesen wird
- die erneute Einreichung begründet wird
- und eine grundlegende Überarbeitung erfolgte
Grundsätzlich können Anträge nur unter Einhaltung einer Jahresfrist eigereicht werden.
Wenn der zuvor gestellte Antrag auf das Initiativ-Stipendium bewilligt wurde, kann grundsätzlich ebenfalls frühestens nach Ablauf eines Jahres ein erneuter Antrag gestellt werden. Auch hier muss bei Antragstellung darauf hingewiesen werden, dass das Projekt in der Vergangenheit bereits für das Initiativstipendium eingereicht und bewilligt wurde.
Ein Anspruch auf eine Bewilligung einer Anschlussförderung für das mit dem Initiativstipendium geförderte Projekt besteht nicht.