Warum wird das Exposé im Online-Formular nicht akzeptiert.
Das Exposé sollte den Umfang von maximal 3.000 Zeichen nicht überschreiten. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass Ihr individuell genutzter Browser eine andere Zählweise zugrunde legt als das Antragssystem, so dass trotz einer bei Ihnen angezeigten etwas geringeren Zeichenanzahl schon eine Fehlermeldung erzeugt wird. Oftmals hilft dann schon das Entfernen von Absätzen im Text.