Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Im Antragsformular weisen Sie Ihr Projekt mit einer Auswahlliste der jeweiligen Sparte zu. (Roman, Erzählung, Novelle u.a.), Lyrik, Dramatik/Hörspiel, Kinder- und Jugendbuch.
Ihre Zuordnung entscheidet über die Zuweisung zur jeweiligen Fachjury.
Nach einer Vorbeurteilung durch die Fachjurys trifft das Kuratorium des Deutschen Literaturfonds die Entscheidung über eine Förderung. Die Fachjurys werden vom Kuratorium für zwei Jahre berufen.
Das Kuratorium besteht aus acht Mitgliedern. Sieben werden von der Mitgliederversammlung ernannt, ein weiteres (beratendes) Mitglied entsendet die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).