Kann ich mich mit einem abgelehnten Projekt ein zweites Mal bewerben?
Autor*innen können abgelehnte Projekte allenfalls nach einer grundlegenden Überarbeitung des Projekts und mit einer erläuternden Begründung erneut einreichen. Ohne im Antrag auf eine wiederholte Einreichung hinzuweisen und ohne die erläuternde Begründung muss ein Wiederholungsantrag leider zurückgewiesen werden.
Die Hinweispflicht auf wiederholte Anträge mit dem selben Projekt gilt modulübergreifend für Arbeitsstipendien und Initiativstipendien!
Abgelehnte Bewerber können sich erst nach Ablauf eines Jahres erneut bewerben. Auch dann, wenn es sich um unterschiedliche Projekte handelt gilt die Jahresfrist.