Zuwendungsempfänger
Bewerben können sich deutschsprachige Autorinnen und Autoren, deren Theaterstücke in den Spielzeiten 2019/20 und 2020/21 in deutscher Sprache zur Premiere kamen und kommen. Für sie übernimmt der Deutsche Literaturfonds im Rahmen von „Neustart Kultur“ ein Honorar in Höhe von je 1.000 EUR (ggfls. zzgl. MwSt.). Das Honorar wird gegen Rechnungstellung direkt ausgezahlt. Weitere Kosten werden nicht erstattet.
Für dieses Programm kann sich jeder Autor bzw. jede Autorin maximal dreimal mit unterschiedlichen Stücken bewerben.