Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach einer Vorbeurteilung durch eine Fachjury trifft das Kuratorium des Deutschen Literaturfonds die Entscheidung über eine Förderung. Die Fachjurys werden vom Kuratorium für zwei Jahre berufen, eine einmalige Wiederberufung ist zulässig.
Gründe für die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags können den Antragsteller*innen aus grundsätzlichen, wie praktischen Erwägungen nicht mitgeteilt werden.
Die Förderbeträge werden den Antragsteller*innen durch die Geschäftsführung nach Maßgabe des Kuratoriumsbeschlusses zur Verfügung gestellt. Die Abtretung von Stipendien an Dritte ist ausgeschlossen.
Die Verwendung der Fördermittel im Sinne des Antrags bzw. nach Maßgabe der Bewilligung ist der Geschäftsstelle nachzuweisen. Näheres hierzu wird in den Bewilligungsschreiben mitgeteilt.
Bei zweckwidriger Verwendung kann der Geschäftsführer die Auszahlung der Mittel bis zu einer erneuten Befassung unterbrechen. Über den Fortgang oder Abbruch – ggf. auch über eine Rückforderung zweckwidrig verwendeter Mittel – entscheidet das Kuratorium.
Eine gleichzeitige Bewerbung auf Förderangebote anderer Zuwendungsgeber ist möglich, bei einer Bewilligung aber ein gleichzeitiger Bezug anderer Förderungen (Mehrfachförderung) auch dann ausgeschlossen, wenn es sich um verschiedene Projekte handelt. Davon ausgenommen sind Auszeichnungen mit Preisen.
Erneute Bewerbungen sind erst nach Ablauf eines Jahres möglich, für einmal bereits abgelehnte Vorhaben aber nur nach grundlegender Überarbeitung, die eingehend begründet werden muss.
