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Initiativstipendium

Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle kann ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller bei der Erfüllung dieser Voraussetzung helfen.

Bewerben können sich professionell schreibende Autorinnen und Autoren aller förderfähigen Sparten des Literaturfonds, die mindestens zwei von ihnen nicht selbst finanzierte eigenständige deutschsprachige literarische Werke in einem anerkannten Verlag veröffentlicht haben oder eine gleichwertige künstlerische Werkbiografie vorweisen können.

Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für den Förderzeitraum von anderer Seite ein Stipendium besteht.

Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Das Antragsformular und eine Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Reiter „Antragsformular“.

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