Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag.
Antragsberechtigt beim Deutschen Literaturfonds sind deutschsprachige Autor*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder mit erstem Wohnsitz in Deutschland.
Bewerben können sich professionelle Autor*innen aller förderfähigen Sparten des Literaturfonds, die eine entsprechende qualifizierte künstlerische Werkbiografie vorweisen können.
Dazu zählen Nachweise über bisherige im professionellen Rahmen stattgefundene Auftritte oder Projekte von überregionaler Bedeutung (u.a. Spoken Word Kunst, Performance, Installation). Debütant*innen in diesem literarischen Feld können nicht gefördert werden.
Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für den Förderzeitraum von anderer Seite ein Stipendium besteht.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Das Antragsformular und eine Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Reiter „Antragsformular“.
