Ich habe bisher ausschließlich Sachbücher veröffentlicht. Bin ich antragsberechtigt?
Leider nein. Sachbücher, Ratgeber oder wissenschaftliche Publikationen erfüllen die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung für das Arbeitsstipendium nicht.
Es muss mindestens eine selbständig erschienene, nicht selbst finanzierte literarische Buchveröffentlichung in einem deutschsprachigen Verlag nachgewiesen werden.
Gemeint sind also Veröffentlichungen in den förderfähigen Sparten, also Romane, Erzählungen, Lyrik oder Dramatik. Bei letzterem gilt eine UA als Veröffentlichung.
Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften führen allerdings nicht zur Antragsberechtigung, ebenfalls keine Veröffentlichungen als book on demand, in einem Selfpuplishing- oder Bezahlverlag.