Kontakt FAQ

Ich habe bisher ausschließlich Sachbücher veröffentlicht. Bin ich antragsberechtigt?

Leider nein. Sachbücher, Ratgeber oder wissenschaftliche Publikationen erfüllen die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung für das Arbeitsstipendium nicht.

Es muss mindestens eine selbständig erschienene, nicht selbst finanzierte literarische Buchveröffentlichung in einem deutschsprachigen Verlag nachgewiesen werden.

Gemeint sind also Veröffentlichungen in den förderfähigen Sparten, also Romane, Erzählungen, Lyrik oder Dramatik. Bei letzterem gilt eine UA als Veröffentlichung.

Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften führen allerdings nicht zur Antragsberechtigung, ebenfalls keine Veröffentlichungen als book on demand, in einem Selfpuplishing- oder Bezahlverlag.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen eine gute Nutzererfahrung zu ermöglichen.

Dazu gehören wichtige Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke oder die Darstellung externer Inhalte zuständig sind. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen eine gute Nutzererfahrung zu ermöglichen.

Dazu gehören wichtige Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke oder die Darstellung externer Inhalte zuständig sind. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert.