Bin ich mit einer fremdsprachig verfassten, ins Deutsche übersetzten Publikation antragsberechtigt?
Nein, zur Antragsberechtigung führen nur in deutscher Sprache selbst verfasste, selbständig erschienene, nicht selbst finanzierte literarische Buchveröffentlichungen, erschienen in einem deutschsprachigen Verlag.
(Gemeint sind eigenständige Veröffentlichungen in den förderfähigen Sparten, also Romane, Erzählungen, Lyrik oder Dramatik. Bei letzterem gilt eine UA als Veröffentlichung.)
Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften führen nicht zur Antragsberechtigung, ebenfalls keine Veröffentlichungen als book on demand, in einem Selfpuplishing- oder Bezahlverlag.
Auch veröffentlichte Sachbücher, Ratgeber oder wissenschaftliche Publikationen erfüllen die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung für das Arbeitsstipendium nicht.