Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.
Bewerben können sich Übersetzerinnen und Übersetzer, die bereits ein von ihnen nicht selbst finanzierte eigenständiges literarische Übersetzung in einem deutschsprachigen Verlag veröffentlicht haben. Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften sind damit nicht gemeint.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Das Antragsformular und eine Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Reiter „Antragsformular“.