Neue Perspektiven für Dramatikerinnen und Dramatiker verlängert!

1. Ziel und Gegenstand der Maßnahme

Autorinnen und Autoren des Theaters sind von den Auswirkungen der Pandemie in besonderer Weise betroffen, denn sie leben von Tantiemen aus Vorstellungen. In der vergangenen Spielzeit fand ein regulärer Theaterbetrieb nicht statt, Vorstellungen fielen zu Tausenden aus oder wurden vor sehr begrenzter Zuschauerzahl gespielt. Im Rahmen des Neustarts Kultur der BKM startete der Deutsche Literaturfonds daraufhin ein Förderprogramm zur Stärkung der Dramenliteratur, bei dem bis zum Oktober 2021 über 170 Autorinnen und Autoren des Theaters einen Antrag gestellt haben.

Nun zeigt sich, dass sich auch in der neuen Saison der Theaterbetrieb keineswegs normalisiert:

  • Je nach Bundesland und Kommune gelten weiterhin behördliche Einschränkungen des Platzangebots
  • Auch unabhängig von behördlichen Einschränkungen bleibt das Publikum vorsichtig und kommt vielerorts nur zögerlich zurück
  • Der pandemiebedingte Produktionsstau an den Theatern führt zu deutlich verkürzten Vorstellungsserien
  • Es kommt weiterhin zu Absagen und Verschiebungen von Produktionen

Dies alles bedeutet für die Autorinnen und Autoren des Theaters eine weitere verlustreiche Saison.

Die Verlängerung des Förderprogramms „Neue Perspektiven für Dramatikerinnen und Dramatiker“ trägt diesem Umstand Rechnung. Es setzt sich weiterhin zum Ziel, durch die Linderung der pandemiebedingten Einbußen den Autorinnen und Autoren eine Perspektive zu eröffnen, damit sie ihren Beruf fortführen können und weiterhin für die Bühne schreiben. Außerdem eröffnet die Verlängerung die Möglichkeit, auch Autorinnen und Autoren von Überschreibungen und Bühnenadaptionen vorbestehender Werke (z.B. Romane) einzubeziehen. Bitte beachten Sie die modifizierten Bewerbungsbedingungen.

2. Wer kann sich bewerben?

Die Überbrückungsförderung wird als Stipendium zur Linderung der pandemiebedingten Einbußen vergeben. Sie richtet sich an professionelle freischaffende Bühnenautorinnen und -autoren, deren deutschsprachige Theaterstücke / Überschreibungen / Bühnenadaptionen* in folgenden Zeiträumen an einem professionellen Theater in deutscher Sprache nachweislich zur Premiere angesetzt waren oder sind, und deren Vorstellungen oder Gastspiele pandemiebedingt, auch unabhängig von behördlichen Vorgaben, gar nicht oder nur begrenzt stattfinden konnten oder können:

*Ausgenommen sind Bühnenadaptionen, die von Regisseurinnen und Regisseuren im Rahmen ihres Regieauftrags verfasst wurden oder werden.

a)   01.07.2022 bis 31.12.2022

b)   01.01.2023 bis 30.6.2023

Die Förderung für einen Zeitraum ist kein Hindernis für die Bewerbung um erneute Förderung mit neuen Produktionen in den anderen Zeiträumen. Auch nachträgliche Bewerbungen für den Zeitraum a) unter den angepassten Ausschreibungskriterien sind möglich, sofern der maximale Förderungsbetrag bzw. die maximale Anzahl von drei Produktionen für diesen Zeitraum nicht ausgeschöpft wurden.

Eine Förderung im Rahmen des Programms „Neue Stücke für ein großes Publikum“ des Deutschen Literaturfonds ist kein Bewerbungshindernis.

Voraussetzung:

  • Die Bewerberin, der Bewerber darf in dem Zeitraum, dem die Bewerbung gilt, nicht in Vollzeit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben oder stehen.
  • Die jeweilige Bühne muss ein professionelles Theater mit nachweislich regelmäßiger Aktivität und eigenem Spielplan sein. Ein Eintrag im Bühnenjahrbuch ist keine zwingende Voraussetzung.

3. Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Spielstätte, die für die Vorstellungen vorgesehen war oder ist. Die maximale Fördersumme beträgt EUR 8.000 pro Zeitraum. Es können maximal drei Produktionen pro Zeitraum eingereicht werden.

  • Kleine Spielstätte bis 99 Plätze: EUR 1.500 je Premiere
  • Mittlere Spielstätte 100-200 Plätze: EUR 2.000 je Premiere 
  • Große Spielstätte ab 201 Plätze: EUR 4.000 je Premiere

4. Wie bewirbt man sich?

Die Bewerbungsfrist beginnt am 31.01.2023, das Online-Antragsformular wird um 12 Uhr freigeschaltet. Anträge können nur bis zum 31.05.2023 gestellt werden.

Der Antrag ist mit allen Unterlagen in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten und muss Folgendes enthalten: 

  • das vollständig ausgefüllte Online-Formular Nr. 4 

    sowie als pdf, doc, docx, xls, xlsx, gif, jpg, jpeg oder png mit einer maximalen Dateigröße von je 5 MB:
     
  • eine unterschriebene Bestätigung des Theaters, dass und in welcher Spielstätte das Theaterstück pandemiebedingt gar nicht oder nur begrenzt oder vor reduziertem Publikum zwischen 01.07.2022 und 30.06.2023 zur Aufführung gekommen ist beziehungsweise kommen wird. Bei Personalunion von Bewerber/-in und Theaterleiter/-in ist die Bestätigung von einer zweiten Person in nachweislicher Verantwortungsfunktion bei der Bühne zu unterschreiben (Rechtsträger, Verwaltungsdirektion o.ä.).
  • die unterschriebene Erklärung, im Zeitraum, dem die Bewerbung gilt, nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsverhältnis gestanden zu haben.
  • das Theaterstück als PDF. Dies ist entbehrlich, wenn das Theaterstück von einem Bühnenverlag vertreten wird.
  • eine Veröffentlichungsliste sowie
  • einen Kurzlebenslauf auf dem aktuellen Stand

Die Einsendungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Das Programm wird beendet, sobald die verfügbaren Sondermittel ausgeschöpft sind, spätestens zum 30.06.2023. Eine Verlängerung des Programms ist nicht möglich.  

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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