Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Spielstätte, die für die Vorstellungen vorgesehen war oder ist. Die maximale Fördersumme beträgt EUR 8.000 pro Zeitraum. Es können maximal drei Produktionen pro Zeitraum eingereicht werden.
- Kleine Spielstätte bis 99 Plätze: EUR 1.500 je Premiere
- Mittlere Spielstätte 100–200 Plätze: EUR 2.000 je Premiere
- Große Spielstätte ab 201 Plätze: EUR 4.000 je Premiere
Wie bewirbt man sich?
Die Bewerbungsfrist beginnt am 31.01.2023, das Online-Antragsformular wird um 12 Uhr freigeschaltet. Anträge können nur bis zum 31.05.2023 gestellt werden.
Der Antrag ist mit allen Unterlagen in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten und muss Folgendes enthalten:
- das vollständig ausgefüllte Online-Formular Nr. 4
- sowie als pdf, doc, docx, xls, xlsx, gif, jpg, jpeg oder png mit einer maximalen Dateigröße von je 5 MB:
- eine unterschriebene Bestätigung des Theaters, dass und in welcher Spielstätte das Theaterstück pandemiebedingt gar nicht oder nur begrenzt oder vor reduziertem Publikum zwischen 01.07.2022 und 30.06.2023 zur Aufführung gekommen ist beziehungsweise kommen wird. Bei Personalunion von Bewerber/-in und Theaterleiter/-in ist die Bestätigung von einer zweiten Person in nachweislicher Verantwortungsfunktion bei der Bühne zu unterschreiben (Rechtsträger, Verwaltungsdirektion o.ä.).
- die unterschriebene Erklärung, im Zeitraum, dem die Bewerbung gilt, nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsverhältnis gestanden zu haben.
- das Theaterstück als PDF. Dies ist entbehrlich, wenn das Theaterstück von einem Bühnenverlag vertreten wird.
- eine Veröffentlichungsliste sowie
- einen Kurzlebenslauf auf dem aktuellen Stand
Die Einsendungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Das Programm wird beendet, sobald die verfügbaren Sondermittel ausgeschöpft sind, spätestens zum 30.06.2023. Eine Verlängerung des Programms ist nicht möglich.