Der Deutsche Literaturfonds hat im Juli 2020 in Abstimmung mit den Mitgliedsverbänden des Deutschen Literaturfonds – darunter der PEN, der VS – Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller, der Deutsche Bibliotheksverband und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels – sowie dem Netzwerk der Literaturhäuser und unter Einbeziehung weiterer Partner ein Strukturförderungsprogramm zur Wiederaufnahme literarischer Veranstaltungen ins Leben gerufen. Das Ziel war es, auf diese Weise wieder tausende literarische Begegnungen zu ermöglichen.
Hunderte Anträge für insgesamt weit über tausend Lesungen wurden bereits positiv beschieden. Aufgrund erneuter Erhöhung der verfügbaren Mittel durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien können auch im Jahr 2023 wieder zahlreiche neue Veranstaltungen gefördert werden.
Das Programm zielt in die Breite unseres Landes, auch in den ländlichen Raum, und richtet sich unmittelbar an alle Institutionen und Veranstalter, bei denen Autorinnen und Autoren zu Wort kommen können und auf ein Publikum stoßen: an Bibliotheken und Buchhandlungen, Literaturhäuser und Literaturbüros (insbesondere jene in den kleineren Städten), Kulturhäuser, Lesereihen und Lesebühnen, Museen und Theater, auch literarische Programme an Schulen und Hochschulen.
Nicht die Autorinnen und Autoren bewerben sich, sondern die Veranstalter planen. Gerade unter den einschränkenden Voraussetzungen – Abstandsregelung, Hygienevoraussetzungen, begrenzte Publikumszahl, monatelange Absenz literarischer Veranstaltungen, massive Einnahmeausfälle und -verluste von Künstlern und Veranstaltern – können solche Kulturveranstaltungen mit deutschsprachiger Literatur (ausgenommen Sachbücher und verwandte Genres), aber auch mit literarischem Gespräch oder monologischem oder dialogischem Sprachwitz in jeder Hinsicht neue Perspektiven für alle an einem solchen Projekt Beteiligten eröffnen, nicht zuletzt auch für das Publikum.
Gefördert werden ausschließlich Veranstaltungen, deren Gegenstand einen literarischen Charakter im Sinne der Satzung des Deutschen Literaturfonds hat und soweit Autorinnen und Autoren deutschsprachiger Gegenwartsliteratur beteiligt sind.
Die Förderung kann nur von den Veranstaltern, nicht von den Autorinnen und Autoren beim Deutschen Literaturfonds beantragt werden. Verbände, Vereine und sonstige Institutionen können durch einen Vertretungsbefugten ebenfalls Projektmittel für konkrete Vorhaben beantragen. Diese können von Einzelveranstaltungen über ganze Programmpakete bis hin zu umfangreichen Festivals reichen. Auch Mischformen zwischen Präsenzveranstaltung und digitalen Formaten können gefördert werden. Reine Online-Formate werden nur gefördert, sofern die Durchführung von Präsenzveranstaltungen aufgrund von Verordnungen nicht möglich ist.
Förderungsfähig sind nur Projekte, an denen mindestens drei literarische Autorinnen bzw. Autoren beteiligt werden. Dies umfasst sowohl Programmpakete, Lesereihen und Festivals als auch umfangreichere Einzelveranstaltungen
Die Kosten für die Autorinnen und Autoren können mit einem Betrag von max. 1.000 Euro pro Person und Lesung gefördert werden (exakt 500 Euro plus ggf. MwSt. für Honorar, dazu Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz). Bei Honoraren, die 500 Euro übersteigen, ist die Differenz aus Eigen- oder Drittmitteln zu finanzieren.
In begründeten Fällen können Veranstalter auch Mittel für die in der aktuellen Pandemiesituation zur Realisierung der Veranstaltung erforderliche Technik sowie weitere nicht anders finanzierbare Sach- oder Honorarkosten beantragen.
Aus eigenen Mitteln sind die Vorort-Betreuung und Verpflegung der Auftretenden sowie die Organisation und Betreuung der Veranstaltung zu zahlen, wobei hier auch geldwerte Eigenleistungen anerkannt werden. Zusätzlich anfallende Personal- und Organisationskosten können nur bei umfangreichen Projekten in einer Trägerschaft oder bei von einer Einrichtung koordinierten Kooperationsprojekten, beispielsweise einer Veranstaltungsreihe an mehreren Veranstaltungsorten, beantragt werden. Diese Kosten müssen ebenfalls begründet werden und sollten unter den Kosten für die beteiligten Autorinnen und Autoren (Honorare, Reise- und Übernachtungskosten) liegen.
Förderungsfähige Kosten sind unter anderem:
Förderungsfähige Kosten in begründeten Fällen sind unter anderem:
Nicht förderungsfähige, aus Eigen- oder Drittmitteln zu finanzierende Kosten sind unter anderem:
Der maximale Förderbetrag beträgt 250.000 EUR.
Es können in diesem Modul über die gesamte Laufzeit des Förderprogramms maximal drei Förderungen pro Antragsteller gewährt werden. Wer bereits zwei Förderungen erhalten, darf daher noch einen weiteren Antrag stellen.
Bei einer Absage von Präsenzveranstaltungen aufgrund von Verordnungen zur Pandemieeindämmung werden Ausfallhonorare finanziert. Auch die durch die Pandemiemaßnahmen erzwungene Verlagerung der Veranstaltung in digitale Formate ist möglich und kann gefördert werden.
Die Maßnahme wird am 12.12.2022 öffentlich bekanntgemacht. Anträge können vom 09.01.2023 bis 19.01.2023 gestellt werden.
Zwischen dem Datum der Antragstellung und dem geplanten Projekttermin bzw. -beginn muss ein zeitlicher Abstand von mindestens sechs Wochen liegen. Nur so ist eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Bearbeitung aller Anträge gewährleistet. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Für Projekte, mit denen vor dem Zeitpunkt der Antragstellung begonnen worden ist, können keine Fördermittel gewährt werden.
Der maximale Projektzeitraum erstreckt sich vom 01.03.2023 bis 30.06.2023.
Der Antrag ist mit allen Unterlagen in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten.
Das Online-Antragsformular wird am ersten Tag des Bewerbungszeitraums um 12:00 Uhr freigeschaltet und bleibt bis zum letzten Tag um 24:00 Uhr verfügbar.
Der Antrag muss enthalten:
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs, jedoch nur dann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die Geschäftsstelle des Deutschen Literaturfonds, die bis zu einer Antragssumme von 10.000 Euro auch über die Anträge entscheidet. Bei Antragssummen über 10.000 Euro entscheidet eine Kommission des Kuratoriums auf der Grundlage der Vorschläge der Geschäftsstelle. Für Anträge mit Volumen über 50.000 Euro ist eine Einbeziehung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erforderlich.
Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung.
Der Literaturfonds beendet diesen Teil des Projekts „Neustart Kultur“, sobald die bewilligten Sondermittel ausgeschöpft sind, spätestens zum 30.06.2023.