Über die eingegangen Anträge entscheidet das Kuratorium des Deutschen Literaturfonds.
Im Falle einer Förderung wird vorausgesetzt, dass die Förderungsempfänger mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds einverstanden sind.
Gründe für die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags können den Antragstellern aus grundsätzlichen wie praktischen Erwägungen nicht mitgeteilt werden.
Die Förderbeträge werden dem Antragsteller durch die Geschäftsführung nach Maßgabe des Kuratoriumsbeschlusses zur Verfügung gestellt; die Auszahlung kann entsprechend dem Ablauf der Förderung abschnittweise erfolgen. Die Abtretung von Stipendien an Dritte ist ausgeschlossen.
Die Verwendung der Fördermittel im Sinne des Antrags bzw. nach Maßgabe der Bewilligung ist der Geschäftsstelle nachzuweisen – bei der Autorenförderung durch Arbeitsberichte, im Falle der Vermittlungsförderung zusätzlich durch einen spezifizierten Verwendungsnachweis. Näheres hierzu wird in den Bewilligungsschreiben mitgeteilt.
Bei zweckwidriger Verwendung kann der Geschäftsführer die Auszahlung der Mittel bis zu einer erneuten Befassung unterbrechen. Über den Fortgang oder Abbruch – ggf. auch über eine Rückforderung zweckwidrig verwendeter Mittel – entscheidet das Kuratorium.
Eine gleichzeitige Bewerbung auf andere Förderangebote ist möglich.
Bewerbungen für einmal bereits abgelehnte Vorhaben sind nur nach grundlegender Überarbeitung möglich, die eingehend begründet werden muss.
Alle Angaben und Unterlagen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet.