Das Programm wird mit Unterstützung des Deutschen Bibliotheksverbands realisiert.
Antragsberechtigt sind Bibliotheken und vergleichbare Einrichtungen der Literaturvermittlung und der außerschulischen Bildungsarbeit.
Gefördert werden Projekte zur digitalen, interaktiven literarischen Bildung, wobei dies bewusst offen für vielfältige, auch zielgruppenspezifische Ansätze zu verstehen ist.
Vorhaben können bis zu einer Gesamthöhe von maximal 200.000 EUR gefördert werden. Beantragt werden können sämtliche zur Realisierung des Vorhabens notwendigen Kosten.
Wenn eine Einrichtung oder ein Verband ein größeres Projekt mit mehreren beteiligten Partnern realisiert, beispielsweise in der gemeinsamen Entwicklung digitaler Angebote und ihrer koordinierten Umsetzung, können hierfür auch Organisationskosten beantragt werden.
Es kann ein Folgeantrag innerhalb der Laufzeit des Sonderprogramms gestellt werden. Wer bereits 2020 oder 2021 einen Antrag gestellt hat, darf daher einen zweiten stellen. Drittanträge werden abgelehnt.