Verfahren
Anträge können zunächst vom 14. März 2022 bis 27. März 2022 gestellt werden.
Zwischen dem Datum der Antragstellung und dem geplanten Projektbeginn muss ein zeitlicher Abstand von mindestens zwei Monaten liegen. Nur so ist eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Bearbeitung aller Anträge gewährleistet.
Der Antrag ist mit allen Unterlagen in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten. Das Online-Antragsformular wird am ersten Tag des Bewerbungszeitraums um 12:00 Uhr freigeschaltet und bleibt bis zum letzten Tag um 24:00 Uhr verfügbar.
Der Antrag muss enthalten:
- das vollständig ausgefüllte Online-Formular Nr. 2
- die gültige Satzung oder ein vergleichbares Dokument (z.B. Gewerbeschein, Umsatzsteuer-ID, Handels-/Vereinsregisterauszug)
- eine aussagekräftige Skizze des Vorhabens
- einen Kosten- und Finanzierungsplan
- ggf. eine Liste der Kooperationspartner, jeweils mit Einverständniserklärung
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs, jedoch nur dann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die Geschäftsstelle des Deutschen Literaturfonds, die bis zu einer Antragssumme von 10.000 Euro auch über die Anträge entscheidet. Bei Antragssummen über 10.000 Euro entscheidet eine Kommission des Kuratoriums auf der Grundlage der Vorschläge der Geschäftsstelle. Für Anträge mit Volumen über 50.000 Euro ist eine Einbeziehung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erforderlich.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung.
Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Der Literaturfonds beendet auch diesen Teil des Projekts „Neustart Kultur“, sobald die bewilligten Sondermittel ausgeschöpft sind, spätestens zum 31.12.2022.