Die Arbeitsstipendien des Deutschen Literaturfonds e.V. verstehen sich als Auszeichnung und dienen der Arbeit an literarischen Werken von hoher künstlerischer Qualität. Sie richten sich ausschließlich an professionelle deutschsprachige Autor*innen mit nachweislich herausragendem literarischen Niveau.
Gefördert werden konkrete Arbeitsvorhaben oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Werke. Die Arbeitsstipendien sind dazu bestimmt, Autor*innen in die Lage zu versetzen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren zu können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind literarische Qualität, Entwicklungspotential und Kontinuität.
Die beantragte Laufzeit des Stipendiums muss sich an der Dauer der Arbeit am Manuskript (ab Stipendienbeginn) orientieren. Die beantragte Dauer hat keinen Einfluss auf die Entscheidung.
Die Höhe der Stipendien beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlängerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bei einer Bewerbung sind einzureichen:
- ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird (Freitextfeld im Antragsformular, max. 3.000 Zeichen)
- eine Arbeitsprobe von zehn bis zwanzig Seiten, die exemplarisch über das Vorhaben orientiert als PDF (die Arbeitsprobe sollte paginiert sein und mindestens auf der ersten Seite den Namen der Antragsteller*in enthalten)
- eine Bio-Bibliographie (Kurzvita und Bibliographie als PDF)
- Ausweisdokument und/oder Nachweis über ersten Wohnsitz in Deutschland
Antragsberechtigt beim Deutschen Literaturfonds sind deutschsprachige Autor*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder mit erstem Wohnsitz in Deutschland.
Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich:
bis zum 30. April für die Vergabesitzung im Herbst
(Beginn des Stipendiums: November)
und bis zum 31. Oktober für die Vergabesitzung im Frühjahr
(Beginn des Stipendiums: Mai).
Erneute Bewerbungen sind erst nach Ablauf eines Jahres möglich, für einmal bereits abgelehnte Vorhaben aber nur nach grundlegender Überarbeitung, die eingehend begründet werden muss. Die gleichzeitige Einreichung mehrerer Projekte ist nicht zulässig.
