Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit den Antragsteller*innen für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.
Antragsberechtigt beim Deutschen Literaturfonds sind deutschsprachige Autor*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder mit erstem Wohnsitz in Deutschland.
Bewerben können sich Autor*innen, die bereits mindestens eine von ihnen nicht selbst finanzierte eigenständige deutschsprachige literarische Publikation in einem anerkannten Verlag veröffentlicht haben. Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften zählen nicht dazu, ebenfalls keine Veröffentlichungen als book on demand, in einem Selfpuplishing- oder Bezahlverlag.
Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für den Förderzeitraum von anderer Seite ein Stipendium besteht.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Das Antragsformular und eine Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Reiter „Antragsformular“, das bis zum Ende der Bewerbungsfrist frei geschaltet ist.
