Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller*in für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.
Antragsberechtigt beim Deutschen Literaturfonds sind Comic-Künstler*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder mit erstem Wohnsitz in Deutschland.
Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis bereits veröffentlichter Comics.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Während des Antragszeitraums können Sie die Antragstellung über den Reiter „Antragsformular“ erreichen.
Erneute Bewerbungen sind möglich, für einmal bereits abgelehnte Vorhaben aber nur nach grundlegender Überarbeitung, die eingehend begründet werden muss.
Antragstellende dürfen nicht an einer Hochschule in einem künstlerisch ausbildenden Studiengang immatrikuliert und nicht als Professor*innen an einer Hochschule tätig sein.
