Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.
Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis bereits veröffentlichter Comics.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Während des Antragszeitraums können Sie die Antragstellung über den Reiter „Antragsformular“ erreichen.
Erneute Bewerbungen sind möglich, für einmal bereits abgelehnte Vorhaben aber nur nach grundlegender Überarbeitung, die eingehend begründet werden muss.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten im Erststudium sowie Professorinnen und Professoren.