Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.
Antragsberechtigt sind deutschsprachige Autor*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder mit erstem Wohnsitz in Deutschland.
Bewerben können sich deutschsprachige Autor*innen, die von einer professionellen Bühne beauftragt sind oder beauftragt werden sollen. Unter einem professionellen Theater verstehen wir eines mit nachweislich regelmäßiger Aktivität und eigenem Spielplan. Ein Eintrag im Bühnenjahrbuch ist keine zwingende Voraussetzung.
Nicht bewerben können sich Autor*innen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis mit dem jeweiligen oder einem dritten Theater stehen.
Der Antrag ist mit allen Unterlagen in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten und muss Folgendes enthalten:
- das vollständig ausgefüllte Online-Antragsformular
- Ausweisdokument und/oder Nachweis über ersten Wohnsitz in Deutschland
- ein Exposé zu dem geplanten Auftragsstück
- einen Kurzlebenslauf inkl. Veröffentlichungsliste
- ausgefüllte, mit Stempel versehene und unterschriebene Bestätigung der Bühne über die Beauftragung
- Versicherung seitens der Autor*in, nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis mit dem jeweiligen oder einem dritten Theater zu stehen und das Theaterstück als Urheber selbst zu verfassen.
- eine Kopie des Vertrages zwischen Autor und Theater muss bei Bewilligung des Antrags nachgereicht werden
Bewerbungen sind einmal im Jahr möglich mit Antragsfrist 30. April für die Vergabesitzung im Herbst.
Bewerbungen sind nur elektronisch über das im Reiter „Antragsformular“ hinterlegte Online-Formular möglich.
