Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.
Bewerben können sich deutschsprachige Autorinnen und Autoren, die von einer professionellen Bühne beauftragt sind oder beauftragt werden sollen. Unter einem professionellen Theater verstehen wir eines mit nachweislich regelmäßiger Aktivität und eigenem Spielplan. Ein Eintrag im Bühnenjahrbuch ist keine zwingende Voraussetzung.
Nicht bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis mit dem jeweiligen oder einem dritten Theater stehen.
Der Antrag ist mit allen Unterlagen in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten und muss Folgendes enthalten:
- das vollständig ausgefüllte Online-Antragsformular
- ein Exposé zu dem geplanten Auftragsstück
- einen Kurzlebenslauf inkl. Veröffentlichungsliste
- ausgefüllte, mit Stempel versehene und unterschriebene Bestätigung der Bühne über die Beauftragung
- Versicherung des Autors, nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis mit dem jeweiligen oder einem dritten Theater zu stehen und das Theaterstück als Urheber selbst zu verfassen.
- eine Kopie des Vertrages zwischen Autor und Theater muss bei Bewilligung des Antrags nachgereicht werden
Bewerbungen sind einmal im Jahr möglich: bis zum 31. Mai für die Vergabesitzung im Herbst.
Bewerbungen sind nur elektronisch über das im Reiter „Antragsformular“ hinterlegte Online-Formular möglich.